Geschrieben am 30.03.2014 von Webmaster
Jahreshauptversammlung am 27.03.2014 - Kurzbericht
Auf der Tagesordnung der Jahreshauptversammlung standen nicht nur die Neuwahlen des Vorstandes sondern Anträge zur Satzungsänderung und zur Beitragserhöhung. Die Begründung für die Anträge zur Satzungs- und Beitragsänderung, sowie die Anträge selbst wurden mit der Einladung zur Jahreshauptversammlung versendet.
Der bisherige Vorstand bestehend aus dem Vorsitzenden Karsten Leider, Kassierer Ulrich Daus und Sportlicher Leiter Peter Heelein wurden von der Mitgliederversammlung für weitere zwei Jahre wiedergewählt. Somit gehen Karsten Leider und Ulrich Daus bereits in ihre Vorstandjahre 11 und 12.
Als zweite Kassenprüferin neben Gerald Kristen wurde Birgit Handke gewählt.
Die Mitgliederversammlung stimmte den vom Vorstand vorgeschlagenen Antrag zur Satzungsänderung zu. Somit wird es ab dem Beitragsjahr 2015 nur Jahresbeitragszahler geben. Die Möglichkeit der Halbjahreszahlung entfällt.
Die Mitgliederversammlung stimmte ebenfalls einer Beitragserhöhung ab dem Jahr 2015 zu. Hierzu lagen der Mitgliederversammlung zwei Vorschläge vor, die diskutiert wurden. Letztendlich kam eine von der Mitgliederversammlung in der Versammlung erstellte dritte Variante zur Abstimmung.
Demnach gelten ab dem Beitragsjahr 2015 folgende Beiträge:
- Der Einzelgrundbeitrag steigt für Kinder/Jugendliche unter 18 Jahre von 84 Euro auf 90 Euro und für Erwachsene von 96 Euro auf 100 Euro.
- Der Familienbeitrag steigt von 168 Euro auf 180 Euro.
- Die Zusatzbeiträge für den Bereich Breitensport inkl. des Anfängerschwimmens steigen von 96 Euro auf 120 Euro. Die Beiträge des Leistungs-/Wettkampfbereich steigen von 204 Euro auf 240 Euro
- Die Zusatzkosten für das Anfängerschwimmer steigen von 50 Euro auf 60 Euro.
Des weiteren folgte die Mitgliederversammlung den Antrag des Vorstandes für das zweite Halbjahr 2014 eine einmalige Umlage zu erheben. Hierfür werden pro Einzelmitgliedschaft 25,00 Euro und pro Familienmitgliedschaft 50,00 Euro erhoben, die mit den Beiträgen des 2. Halbjahres eingezogen werden. Der Antrag der Möglichkeit diese Umlage als Spende zu deklarieren wurde vom geschäftsführenden Vorstand aus steuerrechtlichen Gründen abgelehnt, da es sich hierbei nicht um eine freiwillige Zahlung handelt